Das Schlossparkstadion der Stadt Brühl, in ihrem Zentrum gelegen, war seit mehreren Jahren stark sanierungsbedürftig. Ein Sanierungsgutachten des Landschaftsarchitekten Alfred Uhlenberg aus dem Jahre 1999 diente als Grundlage für die Überlegung zu überprüfen, wie vor dem Hintergrund denkmalpflegerischer Belange sowie der Erfordernisse des Lärmschutzes eine Sanierung des Schlossparkstadions ermöglicht werden konnte, wobei gleichzeitig eine Attraktivierung und eine Erneuerung auf heutigen Standard ermöglicht werden sollte.
Erdarbeiten
Aufgrund der Notwendigkeit, einerseits zukünftig Sackungen im Bereich der Sportanlage mit Kampfbahn Typ B und der Tribünenanlage zu verhindern, wurde in weiten Bereichen eine Verbesserung des Unterbaus vorgesehen.
Zusätzlich wurden alle Sportanlagen sowie Bereiche der Tribünenanlagen mit einer Drainage versehen, die über einen Entwässerungsschacht in den Wallgraben entwässert.
Bereich Tennenplatz
Im Bereich des ehemaligen Tennenplatzes ist nach Abschieben der vorhandenen Tragschichten das Erdplanum entsprechend der Planung neu profiliert worden. Anschließend wurde die Tragschicht für den Kunstrasenplatz nach Einbau der Drainage mit neuem Lavamaterial aufgebaut. Die vorhandene Bewässerungsanlage war zu erhalten oder bei Beschädigung ggf. zu ersetzen.
Bereich Sportplatz mit Kampfbahn Typ B
Im Bereich des Sportplatzes mit Kampfbahn Typ B war im Bereich des Spielfeldes der Mutterboden komplett abzuräumen und seitlich zu lagern. Die Tragschichten der Laufbahnen wurden ebenfalls abzutragen um das Planum zur Bodenverbesserung vorzubereiten. Die Gesamtfläche des Sportplatzes mit Laufbahn Typ B sollte zur Verhinderung zukünftiger Setzungen in 30 cm Stärke mit Bindemitteln versetzt und verbessert werden. Nach Verbesserung ist der Laufbahnaufbau entsprechend DIN und Planungsunterlagen erfolgt.
Ebenso wurde im Bereich des Spielfeldes eine Drainschicht eingebaut und der Mutterboden abgedeckt.
Die vorhandenen Tribünenanlagen rund um die Kampfbahn Typ B sowie südlich des Tennenplatzes wurden vollständig entsorgt. Der überwiegende Teil dieser Fläche wurde mit Mutterboden neu profiliert und eingesät, so dass dieser Bereich als Naturtribüne verwendet werden kann. Entsprechend der Planunterlagen waren in einer großen bogenförmigen Anlage die Tribünen entsprechend der Planung und Ausschreibung, basierend auf den Vorgaben der Denkmalschutzbehörde, im vorhandenen Neigungswinkel Tribünenanlagen zu errichten. Da in diesem Bereich aufgrund der vorhandenen Materialien ebenfalls in den vergangenen Jahrzehnten Sackungen stattgefunden haben, war hier mit empfindlichen Bodenmassen zu rechnen und ggf. ebenfalls eine Vermörtelung vorzusehen. Um Setzungen im Bereich der Stufenanlagen in der Zukunft zu verhindern, waren geeignete Maßnahmen zur Entwässerung vorzusehen.
Bei der Verfüllung des Arbeitsraumes am unterirdischen Vereinsheim, musste bei der lagenweisen Verdichtung zum Aufbau des Unterbaus der Tribüne vergleichbare Sorgfalt angewendet werden.
Aufbau Sportanlagen
Der Aufbau der gesamten ausgeschriebenen Sportanlagen erfolgte DIN-gerecht entsprechend den Planunterlagen und den Materialien, die sich aus dem EP-Leistungsverzeichnis ergaben. Durch das Leistungsverzeichnis war sichergestellt, dass die ausgeschriebenen Leistungen und Qualitäten der Kalkulation zugrunde gelegt wurden und in der späteren Bauausführung verwendet werden konnten.
Bei der Ausführung aller Anlagen waren die geltenden DIN-Normen sowie der zum Zeitpunkt der Abnahme gültige Stand der Technik einzuhalten. Dies galt insbesondere für die DIN 18035 in allen Teilen, die für die Errichtung der Flutlichtlichtanlagen erforderlichen Richtlinien. Der Blitzschutz war jeweils als Ringleitung um den Platz herumzuführen. Und untereinander und mit dem Blitzschutz des Vereinsheims zu verknüpfen.
Tribünenanlagen
Die Tribünenanlagen wurden aus Betonblockstufen 40 x 50 x 100 cm halbkreisbogenförmig errichtet, wobei die Betonblockstufen sandsteinfarben entsprechend der Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde ausgeführt sein mussten. Um ein Steigungsverhältnis von ca. 40 cm Höhe und 1,20 m Tiefe jeder Stufe erreichen zu können, wurde der Bereich zwischen den Stufen mit gleichfarbigen Betonplatten im Format 40 x 60 x 5 cm Stärke ausgeführt.
Beschallungsanlage
Aufgrund des Lärmschutzgutachtens durfte die Beschallungsanlage der Sportanlage nur als dezentrale Anlage ausgeführt werden. Hierzu waren lt. Leistungsbeschreibung Einzelstelen mit einer Schallwirkung nur auf die umliegenden ca. 10 m vorgesehen, die entsprechend der Planung auf den Stufen und der Umwegung um die Sportanlage Typ B im Bereich Start und Ziel der verschiedenen Leichtathletikdisziplinen vorgesehen waren. Hier musste die Ausführungsplanung im Zuge des Baugeschehens erfolgen. Eine entsprechende Anzahl an Stelen musste vorgesehen werden.
Vertragsinhalte
Laufzeit 20 Jahre
Entschädigungslose Rückübertragung an Stadt nach Vertragslaufzeit
Erneuerung der Spielfeldoberfläche nach 12 - 15 Jahren